Gast schreibt:
04.04.2012
PRESSEMITTEILUNG #09/ 2012
Tiergarten Schönbrunn: Orang-Utan-Dame Mota meist in Einzelhaft
EndZOO fordert eine Lösung und ein Auslaufen
Wien
– Bereits im Sommer 2011 ist EndZOO International auf die
tierschutzwidrige und meist Einzelhaft der Orang-Utan-Dame MOTA bei
Zoo-Besuchen in Tiergarten Schönbrunn aufmerksam geworden. MOTA wurde
mit zwei Jahren als so genannter Wildfang gewaltsam ihrem natürlichen
Lebensraum entrissen und kam zunächst in eine niederländische
Zoo-Gefangenschaft. 2009 kam sie in die Gefangenschaft des Schönbrunner
Tiergartens.
Orang-Utan-Dame MOTA in ihrer Einzelbox
Schon
2011 wurde beobachtet, dass MOTA nur in einer einzigen Box (ca. 25 qm)
neben der „Forscherstation“, manchmal in drei Boxen (ca. 75-100 qm) oder
nur im „großen“ Innenhaus (ca. 180 qm) des Orang-Utan-Hauses beengt und
in Einzelhaft gehalten wurde. Bei weiteren Besuchen Anfang dieses
Jahres war die Situation für MOTA noch schlimmer. Aufgrund der Kälte
waren alle Orang-Utans meist nur im Innenhaus (ca. 150 qm)
untergebracht, so dass MOTA ausschließlich auf weniger als 100 qm in den
Innen-Boxen ihr alleiniges Dasein fristete. Auf Nachfrage in der
Orangerie bestätigten mehrere TierpflegerInnen, dass die beengte
Situation von MOTA auf ihre Unverträglichkeit mit den anderen Individuen
der Gruppe zurückzuführen sei. EndZOO fordert ein generelles Auslaufen
der Gefangenschaftshaltung dieser Menschenaffen und jetzt zumindest eine
schnelle tierschutzkonforme Lösung für MOTA. EndZOO erwägt rechtliche
Schritte, wenn sich MOTAS Situation nicht ändert.
„Selten
oder gar nicht wird MOTA das Recht zuteil, zusätzliche Umweltreize der
Außenanlage zu empfangen und mindestens einen Sozialpartner zu haben.
Auch die dauerhafte Unterbringung in einer Einzelbox oder in drei
zusammengelegten Innen-Boxen von zusammen weniger als 100 Quadratmetern
entspricht nicht der Forderung nach einem Maximum in der
österreichischen Tierhaltungsverordnung. Die Haltung von MOTA eindeutig
tierschutzwidrig.“, so EndZOO-Sprecher Frank Albrecht empört. „Der
Neubau der Orangerie ist ganz klar mangelhaft. Man hätte ein
Ausweichgehege einplanen und realisieren müssen. Hier wurden Fehler auf
Kosten eines fühlenden Lebewesens gemacht. Für MOTA muss sofort eine
Lösung her.“
Auszug
aus der derzeit gültigen „Verordnung der Bundesministerin für
Gesundheit, Familie und Jugend über die Haltung von Wirbeltieren“
(Tierhaltungsverordnung) für Orang-Utans
§1 (3) Grundlegendes Ziel ist es, Tieren in Menschenobhut ein Maximum an artspezifischen Verhaltensweisen nicht nur zu ermöglichen, sondern ein Maximum an artspezifischen Verhaltensweisen auch gezielt zu fördern.
7.7.11. Menschenaffen (Pongidae)
(1) Die Gehege haben (nicht: „können") bis zu einer Zahl von höchstens 5 Tieren folgende Maße aufzuweisen (nicht: „in Ausnahmefällen“):
Orang Utans: (Pongo pygmaeus) 300 m2 (Außen) 150 m2 (Innen) 6 m (Höhe)
(2) Es sind (nicht:„eventuell“) Innen- und Außenanlagen erforderlich. Der ganzjährige freie Zugang zur Außenanlage mit mindestens 2 Aus- oder Eingängen, ist (nicht: KANN) zumindest tagsüber und bei geeigneter Witterung zu gewährleisten. (eine Pflicht!)
(5) Die Tiere sind mindestens paarweise (nicht einzeln!), jedoch bevorzugt in Familienverbänden zu halten. Auch Männchengruppen sind möglich.