Am 31. März 2016 fand der dritte Tag der Verhandlungen im Prozess
um die Putenhaltung in Schwäbisch Hall statt. Wesentlicher Bestandteil
des Prozesstages war die öffentliche Vorführung der Videoaufnahmen aus
der Putenmast des Herrn G. Begleitet wurde der Prozess durch eine
eigentümliche „Machtdemonstration“ zahlreicher Putenmäster.
Auch
am dritten Prozesstag wird versucht, die offensichtlichen
tierschutzrechtlichen Verstöße, welche sich Putenmäster G. zu Schulden
hat kommen lassen, zu ignorieren. Im Raum steht weiterhin die in den
Akten festgehaltene Aussage von vier Mitarbeiterinnen des örtlichen
Veterinäramtes, welche keine tierschutzrechtlichen Mängel festgestellt
haben wollen. Mindestens eine dieser Tierärztinnen war auch bei der
Verhandlung anwesend. Die Videoaufnahmen, welche vor Gericht öffentlich
gezeigt wurden, zeigen jedoch unmissverständlich ein gänzlich anderes
Bild.
Absurd
und beschämend war das Verhalten einiger Putenmäster und deren
Angehörigen, welche dem Prozess beiwohnten. Durch eine offensichtlich
abgesprochene Aktion fand sich bereits Stunden vor Prozessbeginn eine so
große Anzahl an Putenmästern ein, dass diese sämtliche Plätze des
Gerichtssaals besetzten. So waren all diejenigen Menschen, welche
ebenfalls zahlreich vor Ort gekommen waren, um die Seite des
Tierschutzes zu unterstützen, regelrecht aus dem Gerichtssaal
ausgesperrt. Doch damit nicht genug. Vor einer Eingangstür des Gerichts
positionierten sich Putenmäster als „Türsteher“, welche Tierschützer
daran hindern wollten, das Gerichtsgebäude zu betreten. Zweck der ganzen
Aktion war offensichtlich, die Stimmung im Gerichtssaal insbesondere
bei der Vorführung der Videoaufnahmen zu beeinflussen und dafür zu
sorgen, dass diese nicht vor einer neutralen Öffentlichkeit gezeigt
werden können.
Im
Gerichtssaal ließen es sich einige Putenmäster nicht nehmen, durch
Zwischenrufe und Kommentare den Prozess zu stören. Trauriger Höhepunkt
des Auftritts war, als die Mäster während der Vorführung der belastenden
Videoaufnahmen aus den Stallungen von Landwirt G. in geschmackloser Art
und Weise auf gezeigte kranke und verletzte Tiere reagieren und
höhnisch lachten, als ein schwer krankes und leidendes Tier, welches
kaum mehr aufstehen konnte, sich doch nochmals aufrichtete.
Aber
es gab unter den anwesenden Landwirten auch betroffene Gesichter und
Äußerungen, die erkennen ließen, dass die im Video gezeigte Tierhaltung
nicht für so einwandfrei gehalten wurde, wie es der Anwalt der
Nebenklägerin versuchte, darzustellen.
Der
Prozess vor dem Amtsgericht Schwäbisch Hall wird am Donnerstag, den 14.
April 2016 um 9 Uhr fortgesetzt. Für alle, die weiterhin für die Tiere
und zur Unterstützung der Angeklagten vor Ort sein möchten, empfiehlt es
sich, sehr früh anzureisen, da nur so die Chance besteht, dass sich im
Gerichtssaal noch freie Plätze finden, welche nicht durch die örtlichen
Putenmäster eingenommen wurden.